Quellensteuer / Wechsel B auf C

Wechsel Aufenthaltsstatus von B auf C (work permit change from B to C)

Mit dem Wechsel der Aufenthaltsart erfolgt der Wechsel von der Quellenbesteuerung zur ordentlichen Besteuerung. Grundlage für die Besteuerung bildet die jährlich einzureichende Steuererklärung.

Quellensteuer

Für quellensteuerpflichtige Personen mit Ansässigkeit in der Schweiz, deren Einkommen unter CHF 120’000 Bruttoeinkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit liegt, wird auf Antrag eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) durchgeführt.

Eine professionell erstellte Steuerberechnung lohnt sich auf jeden Fall zur Klärung, ob sich für Sie ein Wechsel von der Quellensteuerpflicht zur ordentlichen Veranlagung lohnt.

Ich freue mich Sie kennenlernen zu dürfen!